Die 10 Gebote für Feuerwehrfrauen

1. Gebot
Die Frau eines Feuerwehrmannes hat sich stets Feuerwehrhörig zu verhalten!

2. Gebot
Die Frau hat dafür zu sorgen, dass der Mann pünktlich und regelmäßig zur
Feuerwehrübung erscheint!

3. Gebot
Wenn sich der Mann nach der Übung noch im Kameradenkreis aufhält (feuchte
Übung) und dadurch verspätet nach Hause kommt, darf er nicht mit Schimpfworten
empfangen werden, denn auch diese Übungen sind ein Teil des Feuerwehrdienstes!

4. Gebot
Die Feuerwehruniform ist stets im reinlichen Zustand so zu verwahren, dass sie
jederzeit griffbereit ist!

5. Gebot
Bei Alarm hat die Frau noch rascher als der Mann aufzustehen, demselben alle
Kleidungsstücke zu reichen und die Tür aufzuhalten, damit er schnellstens zum
Feuerwehrhaus kommt!

6. Gebot
Die Stiefel sind eventuell im Laufschritt dem Manne nachzutragen, damit er nicht in
Strümpfen zum Brandobjekt kommt!

7. Gebot
Das Liegen auf dem Zipfel des Nachthemdes vom Manne oder das Festhalten am
Schlafanzug bei Feueralarm ist strengstens verboten und kann eine Bestrafung nach
sich ziehen, wenn der Mann zu spät zum Feuerwehrhaus kommt!

8. Gebot
Wenn der Mann nass und durchgefroren von der Brandstelle nach Hause kommt, ist
das Bett gut vorzuwärmen, damit der Mann sich nicht erkältet (Siehe
Unfallverhütungsvorschriften)!

9. Gebot
Die vom Feuerwehrdienst verschmutzten Kleider sind gewissenhaft und ohne Murren
zu reinigen, denn sie sind das Ehrenkleid des Feuerwehrmannes (als Gegenleistung
kann die Frau eine Anzahl Küsse oder das Reinigen Ihrer Schuhe verlangen)!

10. Gebot
Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach 25 Jahren hat die Feuerwehrfrau
eine Ehrenurkunde für gewissenhafte Pflichterfüllung von der Feuerwehr zu

Feuerwehr Bernsdorf

 

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